Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Detektei Hühne, Groß Mehßow 19b in 03205 Calau vom 01.03.2019

 

Die Detektei ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weiterreichende Haftung wird für die Detektei und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die auf Grund eines Berichtes der Detektei gefasst werden.

Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrags bestimmt allein die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen.

Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und der Detektei ist, soweit ein bestellter Erfolg herbeigeführt worden ist, ein Werkvertrag, sonst hinsichtlich der Leistung der Detektei ein Dienstvertrag.

Alle Berichte der Detektei werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.

Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht.

Im Rahmen eines erteilten Auftrags darf die Detektei niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrags eine Interessenkollision, so darf die Detektei unter Hinweis darauf, den Auftrag zurückgeben.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten der Detektei.

Auftraggeber und Detektei können unter Einhaltung der Kündigungsfristen abgeschlossene Verträge kündigen. Unberührt davon kann eine außerordentliche Kündigung bei vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen.

Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei zur Kündigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die Detektei Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.

Die Erledigung des Auftrags kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Detektei die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrechen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, wärend der Tätigkeit der Detektei in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.

Wird die Detektei infolge Ausführung des Auftrags in Prozesse oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Honorarsätzen der Detektei zu erstatten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen, sind auf die Vergütung anzurechnen. Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrags, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.

Auftraggeber oder Detektei können im Streitfalle die unparteiische oder schiedsrichterliche Entscheidung des Bundesverbandes Deutscher Detektive e.V., Sitz Bonn, Geschäftsstelle anrufen. Die dort ergehende Entscheidung soll als verbindlich angesehen werden. Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ist nicht ausgeschlossen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort, Sitz der Detektei

 

 

Detektei Hühne | kontakt@alphadet.de

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